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TFP und MRV Vertragsmuster und infos


TFP Vertrag - Time for print

Vereinbarung über Nutzungsrechte an Fotos zwischen Model und Fotograf
(Time for Print Vereinbarung)

 

Der Fotograf fertigt in eigener Leistung auf eigene oder fremde Rechnung Fotografien vom

genannten Fotomodel an.

 

Das Fotomodel überträgt dem Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse – egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten. Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.Alle Filme, digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Inhalte, Programmierarbeiten, Datenbanken, Ton- und Bewertbilddokumente) und Rechte sind Eigentum des Fotografen und frei von Rechten Dritter. Das Urheberrecht liegt beim Fotografen; ohne dessen Zustimmung eventuell übergebene Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht genutzt oder verwertet werden dürfen, es sei denn für rein private Zwecke des Fotomodels.

 

 

Das Fotomodel erteilt weiter die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse - insgesamt oder auch teilweise – für eigene Publikationen wie Homepages, Präsentationsmappen und Eigenwerbung ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das Fotomodel gestattet dem Fotografen die Urheber- / Persönlichkeitsrechte auszuüben, zu nutzen und zu verwerten und verzichtet gegenüber dem Fotografen zugleich auf die Geltendmachung von etwaigen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen.Die Nennung des Namens des Models erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Fotomodels.

 

Für die erbrachten Leistungen, Inhalte und für die eingeräumten Rechte verzichten beide Vertragspartner gegenseitig auf ein entsprechendes Geld-Honorar. Darüber hinaus erhält das Fotomodel als einmaliges und pauschales geldwertes Honorar von allen unbearbeiteten Aufnahmen kostenlos digitalisierte Bilddateien.

 

Des Weiteren erhält das Fotomodel das Recht, die Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Eine Veränderung - insbesondere Verfremdung - der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Es wird vereinbart, dass im Falle einer Veröffentlichung durch den Fotografen oder das Model selbst ein schriftlicher Hinweis auf den Fotografen bzw. auf das Fotomodel erfolgt (Link auf Internet-Seite und E-Mail-Adresse).

 

Als Künstlername des Fotografen soll verwendet werden:Jörg Schäfer Photography Darmstad.

 

Sämtliche vorbezeichneten Rechte sind mit Übergabe der digitalen Bilddateien abgegolten.

 

Dem Model ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Model.

 

Das Model versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang – gleich welcher Art - zu handeln. Bei Minderjährigkeit hat die Unterzeichnung durch und im Beisein der Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

 

Das Model versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben und nicht durch ein anderweitiges Vertragsverhältnis (insbesondere Exklusiv-Verträge, z.B. mit Werbe- oder Model-Agenturen, Fotografen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sämtliche Fragen – auch zu dieser Vereinbarung - wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Models beantwortet. Das Model hatte vor Unterschrift unter diese Vereinbarung ausreichend Zeit und Gelegenheit, Form und Inhalt der Vereinbarung und des dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertragszwecks zu prüfen, auch mit sachkundigen Dritten.

 

Es gilt als vereinbart, dass die hier vorliegende Vereinbarung auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, also ausdrücklich auch für künftige Aufnahmen gilt. Für einen Widerspruch genügt eine schriftliche Mitteilung per Post, Telefax oder E-Mail.

 

Das Modell hat ein beiderseits unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.

 

Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Darmstadt, Hessen, BRD.

Meinungsverschiedenheiten aus diesem oder über dieser Vereinbarung werden in erster Linie durch freundschaftliche Übereinkunft geregelt. Grundsätzlich sollte für jede Bild- oder Aufnahmepublikation eine beiderseitige Absprache erfolgen, mit der beide Seiten einverstanden sind.

Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MRV Vertrag - Model Release vertrag

 Vereinbarung über Nutzungsrechte an Fotos zwischen Model und Fotograf
(Model Release Vertrag)

 

Fotomodel und Fotograf erklären, dass mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars sämtliche Ansprüche des Fotomodels bezüglich der Bilder abgegolten sind.
Als Fotomodel bestätige ich, zum Zeitpunkt der oben genannten Aufnahmen (Bildnisse) volljährig zu sein und im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang – gleich welcher Art - zu handeln. Bei Minderjährigkeit hat die Unterzeichnung durch und im Beisein der Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

 

Als Fotomodel erkläre ich mich damit einverstanden, dass die von mir angefertigten Aufnahmen (Bildnisse) in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen, ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden können. Dies schließt insbesondere die Nutzung für gewerbliche Zwecke ein.


Das Fotomodel räumt dem Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht an den angefertigten Fotoaufnahmen ein. Dies umfasst auch die Bearbeitung, Retuschierung sowie Verwendung der Bildnisse für Montagen.

 

Die Nutzung der Aufnahmen durch das Model, werden vom Fotografen nicht erlaubt. Eine Weitergabe der Bilder bzw. Aufnahmen erfolgt nicht. Die Nutzung und Vermarktung der Aufnahmen und Bildnisse liegt ausschliesslich beim Fotografen.

 

Teile des Bildes, Verfremdungen oder Veränderungen der Bilder sind nur mit Einverständnis des Fotografen möglich. Die Weitergabe der Bilder durch das Fotomodell an Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung des Fotografen.

 

Als Fotomodel bestätige ich, dass mit der Unterschrift dieser Freigabe sämtliche Ansprüche abgegolten sind, die mir wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Bildnisse gegenüber dem Fotografen oder Dritten, die mit dessen Einverständnis handeln, zustehen. Mir ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Für diese Vereinbarung und Freigabeerklärung gilt unabhängig vom Aufnahmeort ausschließlich deutsches Recht. Sie ist unwiderruflich.

 

Als Fotomodel bestätige ich den Erhalt eines Honorars in Höhe von ____________ €.

 

Das Modell versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben und nicht durch ein anderweitiges Vertragsverhältnis (insbesondere Exklusiv-Verträge, z.B. mit Werbe- oder Model-Agenturen, Fotografen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 


STUDIO DARMSTADT


 

Jörg Schäfer

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64 295 Darmstadt

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